Vertikale und horizontale Schleierinjektion

Nachträgliche Abdichtungen von Bauteilen, die aufgrund von Überbauung oder aus anderen Gründen von außen nicht mehr erreichbar sind (Tunnel, Tiefgaragen, Fahrstuhlunterfahrten, Betonsohlen, usw.), werden heutzutage durch das Verfahren der Schleierinjektion abgedichtet. Auf der Darstellung oben ist eine Fahrstuhlunterfahrt dargestellt, die sowohl durch horizontale (unterhalb der Sohle), wie auch vertikale Schleierinjektion (Wände) nachträglich gegen eindringendes Grundwasser abgedichtet wird.

Hierzu wird das Bauteil in einem Raster (quadratisch, flächenzentriert) vollständig durchbohrt und mit Standardpackern bestückt. Die Injektion erfolgt dann in mehreren Stufen durch die Bohrkanäle und erzeugt auf der Positivseite (Außenseite) kegelförmige Erdverfestigungen, die das Bauteil von dem Grundwasser abgrenzen. Die Injektion erfolgt mit dem KÖSTER Injektionsgel G4, welches für diesen Anwendungsfall eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik besitzt. Bei zu großem Materialverlust durch Öffnungen oder große Lücken hinter der Wand kann die schnellere Reaktionszeit von KÖSTER Injektionsgel S4 bevorzugt werden.

Die Schleierinjektion bei Mauerwerk mit Hohlkammer oder Lochsteinen kann über spezielle Packer erfolgen, die das Injektionsgut erst auf der Bauteilrückseite ins Erdreich abgeben. Die Injektion ist in diesem Fall fachmännisch zu planen.

Es gelten jeweils die Angaben in den technischen Merkblättern.

 

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